Die Zulassung eines Hänge- od. Paragleiters mit Hilfsmotor läuft in Österreich wie folgt ab:

Es müssen folgende Teile zugelassen werden:
# Tragfläche (Hänge- od. Paragleiter)
# Antriebseinheit (Hilfsmotor)
# Luftschrauben 
# und die damit verbundenen Zubehörteile wie Start/Landehilfen

Vorgeschrieben wird für die Motorisierung ein herkömmlicher fußstartfähiger Hänge- od. Paragleiter. 
Diese sind  meist schon vom DHV/OeAeC zugelassen.

Die  jeweiligen Hänge- bzw. Paragleiter werden mit der jeweiligen Antriebseinheit getestet und in einer
"Kompatibilitätsliste" aufgenommen. 

Derzeit Zugelassene Systeme und gültige Kompatibilitätslisten (mit Mausklick öffnen und auf technische Zulassung klicken )
Die Listen liegen auch bei der Musterprüfstelle und beim OeAeC. Sekretariat mot.HG/PG, sft@aeroclub.at, Tel: +43 01-7187297, Margit Ecker, auf.

1) Es muß ein Antrag auf Musterprüfung oder wenn schon mustergeprüft, auf Stück/Nachprüfung gestellt werden.
Die Musterprüfstelle  (bzw. der Bauprüfer) setzt sich dann mit dem Antragssteller in Verbindung und die weitere Vorgangsweise wird abgesprochen.
Man kann zu einem Motor mehrere Flächen zulassen (jede Kombination erhält ein eigenes Kennzeichen, es fallen immer alle Gebühren pro System an);  aber nur max. 2 verschiedene Motoren zu einer Fläche!

2) Fluggeräte-Haftplicht-Versicherung (z.B. von ParaWing)

3) Eintragung im Luftfahrzeugregister, hier bekommt jede Fläche ein Kennzeichen (z.B. OE-6408) zugewiesen.

4) Antrag auf Ausstellung eines Lärmzeugnisses - formloser Antrag mit Angaben zum Luftfahrzeug an den AeroClub.

In der Praxis hat sich folgender Ablauf bewährt:
a) Reservierung eines Kennzeichens beim Aeroclub-Blattgasse (1030 Wien, Blattg.6, Tel: 01-7187297, faa@aeroclub.at)
b) Abschluß der Haftpflichtversicherung auf das Kennzeichen (z.B.Parawing)
c) Anträge an der OeAeC stellen 1) Musterprüfung bzw. Stück/Nachprüfung,
                                                                  2) Eintragung Luftfahrzeugregister
                                                                  3) Lärmzeugnis
     folgende Beilagen sind beizufügen:
                                                       cc1) Eigentumsnachweis (Rg./Kaufvertrag mit SerienNr. v.PG/HG & Motor) 
                                                       cc2) Stückprüfzeugnis des Herstellers/Importeur für Flügel (PG/HG) und Motor
                                                       cc3) Musterzulassungsschein und Musterkennblatt (Motor)
                                                       cc4) Versicherungsnachweis
                                                       cc5) Kopie vom Reisepaß od. Staatsbürgerschaftsnachweis
                                                       cc6) ggf. Prüfprotokoll der Tragfläche (2-Jahres Check)

d) Anbringung des Kennzeichens am Flügel (mind. 50cm hoch)

Alle Anträge sind >hier< von unserer Homepage abrufbar.

Kostenübersicht (etwa):
Versicherung 100.-, Stückprüfung 191.-, Luftfahrzeugregister 213.-, Lärmzeugnis 57.-, Stückprüfung an Werkprüfer 65.-, Kennzeichen bei Selbstmontage 65.-, Check Gleitschirm 160.-,

Damit Du Deine eventuell schon vorhandene Hilfsmotor-Ausrüstung auch schon beim Kurs verwenden kannst, empfehlen wir Dir die dafür notwendigen Schritte sofort einzuleiten! Das beschriebene Zulassungsverfahren benötigt sicher 3 Wochen!!!

(Änderungen und Irrtümer vorbehalten)

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