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Die Zulassung eines
Hänge- od. Paragleiters mit Hilfsmotor läuft in Österreich wie folgt ab:
Es müssen folgende Teile
zugelassen werden:
# Tragfläche (Hänge- od. Paragleiter)
# Antriebseinheit (Hilfsmotor)
# Luftschrauben
# und die damit verbundenen Zubehörteile wie Start/Landehilfen
Vorgeschrieben wird für die
Motorisierung ein herkömmlicher fußstartfähiger Hänge- od. Paragleiter.
Diese sind meist schon vom DHV/OeAeC zugelassen.
Die jeweiligen Hänge- bzw.
Paragleiter werden mit der jeweiligen Antriebseinheit getestet und in
einer
"Kompatibilitätsliste" aufgenommen.
Derzeit
Zugelassene Systeme und gültige
Kompatibilitätslisten (mit Mausklick öffnen
und auf technische Zulassung klicken )
Die Listen liegen auch bei der Musterprüfstelle und beim OeAeC.
Sekretariat mot.HG/PG, sft@aeroclub.at,
Tel: +43 01-7187297, Margit Ecker, auf.
1) Es muß ein Antrag auf
Musterprüfung oder wenn schon mustergeprüft, auf Stück/Nachprüfung
gestellt werden.
Die Musterprüfstelle (bzw. der
Bauprüfer) setzt sich dann mit dem Antragssteller in Verbindung und
die weitere Vorgangsweise wird abgesprochen.
Man kann zu einem Motor mehrere Flächen zulassen (jede Kombination
erhält ein eigenes Kennzeichen, es fallen immer alle Gebühren pro System
an); aber nur max. 2
verschiedene Motoren zu einer Fläche!
2) Fluggeräte-Haftplicht-Versicherung (z.B. von
ParaWing)
3) Eintragung im Luftfahrzeugregister, hier bekommt jede Fläche
ein Kennzeichen (z.B. OE-6408) zugewiesen.
4) Antrag auf Ausstellung eines Lärmzeugnisses - formloser Antrag
mit Angaben zum Luftfahrzeug an den AeroClub.
In der Praxis hat sich folgender Ablauf
bewährt:
a) Reservierung eines Kennzeichens beim Aeroclub-Blattgasse (1030
Wien, Blattg.6, Tel: 01-7187297, faa@aeroclub.at)
b) Abschluß der Haftpflichtversicherung auf das Kennzeichen (z.B.Parawing)
c) Anträge an der OeAeC stellen 1) Musterprüfung bzw. Stück/Nachprüfung,
2) Eintragung Luftfahrzeugregister
3) Lärmzeugnis
folgende Beilagen sind beizufügen:
cc1) Eigentumsnachweis (Rg./Kaufvertrag mit SerienNr. v.PG/HG & Motor)
cc2) Stückprüfzeugnis des Herstellers/Importeur für Flügel (PG/HG) und
Motor
cc3) Musterzulassungsschein und
Musterkennblatt (Motor)
cc4) Versicherungsnachweis
cc5) Kopie vom Reisepaß od. Staatsbürgerschaftsnachweis
cc6) ggf. Prüfprotokoll der Tragfläche (2-Jahres Check)
d) Anbringung des
Kennzeichens am Flügel (mind. 50cm hoch)
Alle Anträge sind
>hier< von unserer Homepage abrufbar.
Kostenübersicht (etwa):
Versicherung 100.-, Stückprüfung 191.-, Luftfahrzeugregister 213.-,
Lärmzeugnis 57.-, Stückprüfung an Werkprüfer 65.-, Kennzeichen bei
Selbstmontage 65.-, Check Gleitschirm 160.-,
Damit Du Deine eventuell schon
vorhandene Hilfsmotor-Ausrüstung auch schon beim Kurs verwenden kannst,
empfehlen wir Dir die dafür notwendigen Schritte sofort einzuleiten! Das
beschriebene Zulassungsverfahren benötigt sicher 3 Wochen!!!
(Änderungen
und Irrtümer vorbehalten)
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Anreise -
Verkehrsspinne
Drachen- u. Para-
Flugschule Salzkammergut, Weyregg am Attersee, St.Gilgen, Altaussee
(Unser Übungshang in
Weyregg ist unmittelbar neben dem Attersee, beim Hotel Bramosen)
Büro: A-4810 Gmunden, Flachbergweg 46
Telefon: 07612-73033, Fax: 73033-15
Handy: 0664 1116099
e-mail:
flugschule@paragleiten.net
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