AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Flugschule Salzburg OG

ABG

  1. GELTUNGSBEREICH

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, gelten für alle Angebote zu Dienstleistungen der Flugschule Salzburg OG, Bundesstraße 16, 5071 Wals-Himmelreich (FN 565751m, LG Salzburg), im Folgenden kurz FSS, welche von ihren Kunden, im Folgenden kurz Teilnehmern, in Anspruch genommen werden.

  1. DIENSTLEISUNGEN/VERANSTALTUNGEN DER FSS

Die FSS bietet im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit folgende Leistungen im Bereich des Paragleitsports an:

  1. Ausbildungen
  2. Fortbildungen
  3. Handel, Verleih und Vermietung

Die FSS verpflichtet sich, die von ihr angebotenen Dienstleistungen, im Folgenden auch Veranstaltungen, durch Personen (Erfüllungsgehilfen) ausführen zu lassen, welche über die gesetzlich erforderlichen Ausbildungen und ausreichende Erfahrung verfügen.

  1. ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN TEILNAHME UND TEILNEHMER

3.1. Bei den von der FSS angebotenen Dienstleistungen wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmer physisch und psychisch in der Lage sind, an der jeweiligen Veranstaltung teilzunehmen, was mit der Anmeldung auch bestätigt wird.

Sollten Teilnehmer sich über diese Teilnahmevoraussetzung nicht im Klaren sein, so haben sie mit der FSS Rücksprache zu halten um dies zu klären und sind verpflichtet, der FSS alle Umstände zur Kenntnis zu bringen, die zur Beurteilung von Relevanz sein könnten.

3.2. Sofern es sich nicht um eine Grundausbildung handelt, haben die Teilnehmer über eine aufrechte Berechtigung zum Führen des von ihnen geführten Luftfahrzeuges zu verfügen und allfällige gesetzliche Voraussetzungen für die Teilnahme an der entsprechenden Veranstaltung erfüllt werden, was mit der Anmeldung auch zugesichert wird, die für die jeweilige Veranstaltung erforderlich ist.

3.3. Sofern durch die Teilnehmer eigene Ausrüstung verwendet wird, haben die Teilnehmer zudem Sorge dafür zu tragen, dass das von ihnen verwendete Equipment betriebstauglich ist, den gesetzlichen Erfordernissen entspricht und für die jeweilige Veranstaltung geeignet ist.

Weiters haben die Teilnehmer diesfalls sicherzustellen, dass sie mit dem von ihnen verwendeten Equipment ausreichend vertraut sind, um an der Veranstaltung teilnehmen zu können.

Die Teilnehmer haben zudem eigenverantwortlich sicherzustellen, dass sie für die beabsichtigte Veranstaltung einen ausreichenden Versicherungsschutz genießen, insbesondere gesetzliche Haftpflichtversicherungen, Bergekostenversicherung, Auslandskranken- und Rücktransportversicherung, Stornokostenversicherung etc….

  1. VERTRAGSABSCHLUSS

Der Vertrag zur Teilnahme an der Veranstaltung kommt mit der schriftlichen Annahme der schriftlichen Anmeldung der Teilnehmer durch die FSS zustande.

  1. LEISTUNGSUMFANG, LEISTUNGSZEITRAUM, ORT DER LEISTUNGSERBRINGUNG

5.1. Der konkrete Umfang, der von der FSS zu erbringenden Leistungen, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Jahresprogramm, welches von der FSS in einer Broschüre, die in den Geschäftsräumlichkeiten der FSS aufgelegt ist, sowie an Kunden postalisch versendet wird, sowie aus der Homepage https://www.flugschule-salzburg.com/ im Folgenden kurz Jahresprogramm genannt, wobei darauf hingewiesen wird, dass sich Veranstaltungen ändern können, sodass im Zweifel Bekanntmachungen auf der Homepage zu beachten sind, da die Printversion des Jahresprogrammes zu Beginn eines jeden Jahres versandt wird und dann keine Möglichkeit mehr besteht, auf aktuelle Ereignisse Rücksicht zu nehmen, auf der Homepage jedoch sehr wohl.

Für alle von der FSS angebotenen Leistungen ist jedoch festzuhalten, dass die An- und Abreise zu einer Veranstaltung, wie auch die Unterkunft am Veranstaltungsort nicht teil der angebotenen Leistungen sind, sondern von den Teilnehmer stets selbst und eigenverantwortlich organisiert werden müssen, wobei die Treffpunkte stets zeitgerecht im Voraus bekanntgegeben werden.

Die FSS behält es sich vor, Teilnehmern eine Mitfahrgelegenheit anzubieten, wenn freie Sitzplätze im Fahrzeug der FSS vorhanden sind.

Eine solche Mitfahrgelegenheit ist allerdings nicht Bestandteil der von der FSS zu erbringenden Dienstleistungen, sondern erfolgt gegebenenfalls unentgeltlich, worauf die Teilnehmer keinen Rechtsanspruch haben, sofern keine abweichenden Vereinbarungen individuell getroffen werden.

Die FSS wird im Falle der Leistungserbringung an einem Ort, der eine auswärtige Nächtigung erforderlich macht, nach Möglichkeit entsprechende Unterkünfte reservieren, wobei der Abschluss eines entsprechenden Beherbergungsvertrages vom jeweiligen Teilnehmer selbst vorzunehmen ist.

Natürlich bleibt es den Teilnehmern unbenommen, sich selbst alternative Unterkünfte zu organisieren, dies haben sie jedoch der FSS bei der Anmeldung mitzuteilen.

5.1.1. Paragleitausbildung

Die Paragleitausbildung der FSS erfolgt nach den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben und umfasst sowohl eine theoretische, als auch eine praktische Ausbildung durch befugte Fluglehrer, welche jeweils mit einer Prüfung beendet wird.

Bei der Ausbildung wird auf Wunsch der Teilnehmer das Flugmaterial durch die FSS bereitgestellt, die Teilnehmer haben lediglich geeignete Kleidung und Schuhe, sowie Schutzausrüstung selbst mitzubringen. Diese werden seitens der FSS vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

Für die ersten fünf Höhenflüge wird das erforderliche Material unentgeltlich bereitgestellt, für die weiteren Höhenflüge ist eine gesonderte Vereinbarung mit der FSS zu treffen.

5.1.2. Fortbildung

Das Fortbildungsangebot der FSS setzt sich aus folgenden Veranstaltungen zusammen:

a) Groundhandling-Training
b) Streckenflugberechtigung
c) Sicherheitstraining
d) Tandemkurs
e) Private Coaching
f) Hike&Fly
g) Reisen

Die Streckenflugberechtigung und der Tandemkurs bestehen aus einer theoretischen und einer praktischen Ausbildung, welche jeweils mit einer Prüfung im Rahmen der Veranstaltung abzuschließen sind.

Bei den von der FSS angebotenen Reisen beschränkt sich das Leistungsangebot darauf, den Teilnehmern die jeweiligen Fluggebiete des Reisezieles näherzubringen.

Bei Reisen der FSS nimmt stets zumindest ein Fluglehrer teil, welcher mit den Teilnehmern zudem individuelle Trainings durchführen kann, sollte sich der Bedarf ergeben.

Bei diesen Veranstaltungen, Fortbildungen und Reisen, haben die Teilnehmer sicherzustellen, dass sie die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen, sollten diesbezüglich Unklarheiten bestehen, so können sie sich diesbezüglich bei der FSS erkundigen.

Bei den Fortbildungen und Reisen haben die Teilnehmer eigene Ausrüstung beizubringen und dafür Sorge zu tragen, dass diese in einem flugfähigen Zustand ist und allen Anforderungen entspricht, dies sowohl in technischer, als auch in rechtlicher Hinsicht.

Insbesondere haben die Teilnehmer auch dafür Sorge zu tragen, dass ausreichender Versicherungsschutz am Ort der Veranstaltung gewährleistet ist.

Bei den angebotenen Fortbildungen und Reisen wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmer den Flug von der Flugvorbereitung über die Startentscheidung bis hin zur Landung eigenverantwortlich durchführen, wobei von der FS die Startreihenfolge vorgegeben werden kann, wobei die FSS mit ihren Mitarbeitern nach Möglichkeit darauf achtet, dass die individuellen Fähigkeiten der Teilnehmer gesteigert und verfeinert werden.

5.1.3.1. Handel, Verleih und Vermietung

Für den Geschäftszweig Handel gelten die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Partnerunternehmens der FSS, der Paragliding-Store OG (FN 489284k, LG Salzburg) welche ihren Sitz am selben Ort hat wie die FSS und dort ebenso wie diese AGB ausgehängt sind.

Beim Verleih von Ausrüstungsgegenständen wird ein unentgeltlicher Vertrag auf individueller Basis abgeschlossen, der durch Übergabe des Leigegenstandes an den Leihnehmer zustande kommt.

Bei der Vermietung wird auf individueller Basis ein Mietvertrag über Ausrüstungsgegenstände abgeschlossen, in welcher festgelegt wird, welche Ausrüstungsgegenstände zu welchem Entgelt für welche Dauer zur Nutzung überlassen wird. Der Leihnehmer ist verpflichtet, den Leihgegenstand nach der Vereinbarten Dauer zurückzustellen und hat für Schäden, die über eine gewöhnliche Abnützung hinausgehen, einzustehen.

Die Miete ist, sofern keine abweichende Regelung getroffen wird, im Voraus zu bezahlen.

Bei Vermietung und Verleih erfolgt die Übergabe und die Rückstellung mangels anderslautender Vereinbarung zu den Geschäftszeiten in den Geschäftsräumlichkeiten der FSS.

Im Falle der verspäteten Rückstellung verpflichtet sich der Leihnehmer/Mieter zur Bezahlung eines Benützungsentgelts in Höhe des doppelten vereinbarten, in Ermangelung eines solchen, angemessenen Mietzinses.

Der Leihnehmer/Mieter haftet für Schäden die auf eine nicht ordnungsgemäße Anwendung eintreten und verpflichtet sich, alle Schäden und Unregelmäßigkeiten unverzüglich der FSS mitzuteilen.

Die Benützung von Leih- und Mietgegenständen erfolgt stets auf eigenes Risiko, der Mieter/Leihnehmer ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass alle für die Nutzung erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und er tatsächlich in der Lage ist, den Leihgegenstand ordnungsgemäß zu benützen. Insbesondere, dass er über die dazu erforderlichen Fähigkeiten verfügt und die Nutzung von seinem Versicherungsschutz umfasst ist.

5.2. Der Leistungszeitraum, der von der FSS zu erbringenden Leistung, ergibt sich ebenso aus dem Jahresprogramm, wobei es sich die FSS vorbehält, den Leistungszeitraum um 2 Tage vor- oder zurückzuverlegen, wenn dies aus Gründen geschieht, die der Sicherheit oder der Sinnhaftigkeit der Veranstaltung dienlich und zuträglich sind, insbesondere wegen der Witterungsbedingungen, welche nicht beeinflussbar und schwer vorhersehbar sind. Die Teilnehmer haben daher Vorsorge zu treffen, dass eine derartige geringfügige Terminverschiebung von ihnen wahrgenommen werden kann.

5.3. Der Ort der Leistungserbringung ergibt sich grundsätzlich ebenso aus dem Jahresprogramm, wobei es sich die FSS vorbehält, den Ort der Leistungserbringung zu ändern, wenn dies aus Gründen geschieht, die der Sicherheit oder der Sinnhaftigkeit der Veranstaltung dienlich und zuträglich sind, insbesondere wegen der Witterungsbedingungen, welche nicht beeinflussbar und schwer vorhersehbar sind.

  1. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DER TEILNEHMER

Mit ihrer Anmeldung zu einer Dienstleistung der FSS verpflichten sich die Teilnehmer im Rahmen ihrer Möglichkeiten zum Erfolg der jeweiligen Veranstaltung mitzuwirken.

Insbesondere umfasst diese Mitwirkungspflicht eine Informationspflicht. Die Teilnehmer werden das Personal der FSS vollumfänglich über Umstände und Wahrnehmungen informieren, die für die jeweilige Veranstaltung von Relevanz sein können, insbesondere allfällige Unregelmäßigkeiten. Dies sowohl betreffend ihre Person, als auch andere Teilnehmer, verwendetes Material und Fluggerät und das gesamte Umfeld.

Die Teilnehmer verpflichten sich zudem, Anweisungen des Personals der FSS unbedingt Folge zu leisten, da der Flugsport mit zahlreichen Gefahren verbunden ist, die vom Personal der FSS dann richtig eingeschätzt werden können, wenn eine vollständige Informationsgrundlage gegeben ist.

Die Teilnehmer verpflichten sich dazu im Rahmen ihrer Möglichkeiten und ihres Ausbildungsstandes alles dazu beizutragen, die Veranstaltung mit größtmöglicher Sicherheit für alle Teilnehmer ablaufen zu lassen.

Im Falle der wiederholten Nichtbefolgung von Anweisungen kann die FSS Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an einer Veranstaltung ausschließen, ohne dass der Teilnehmer einen Anspruch auf Refundierung oder Reduktion des Entgelts hätte.

  1. ENTGELT/PREISE & ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Preise für die jeweilige Veranstaltung werden im Jahresprogramm bekanntgegeben. Mit diesen Preisen werden die von der FSS zu erbringenden Leistungen abgegolten.

Zeitgleich mit der Anmeldung ist zu deren Gültigkeit eine Anzahlung, welche auf das Entgelt anzurechnen ist, in Höhe von € 100,– zu leisten, dies entweder durch Anweisung auf ein von der FSS bekanntzugebendes Konto oder in Form einer Barzahlung an die FSS.

Die Zahlung restlichen Entgelts muss spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei der FSS eingegangen sein.

  1. WIDERRUF UND STORNO/ RÜCKTRITT

8.1. Verträge können von den Teilnehmern binnen 14 Tagen ab Annahmeerklärung durch die FSS in Schriftform widerrufen werden.

8.2. Bei einem späteren Rücktritt / Storno werden folgende Gebühren verrechnet:

  • Bis 30 Tage vor vereinbartem Veranstaltungsbeginn: € 70,– Stornogebühr
  • 29 bis 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des vereinbarten Veranstaltungspreises
  • 19 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75% des vereinbarten Veranstaltungspreises
  • 13 bis 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% des vereinbarten Veranstaltungspreises

8.3. Allfällige Storno- oder Rücktrittskosten betreffend die Beherbergung am Veranstaltungsort oder das Transportmittel werden durch diese Regelung naturgemäß nicht berührt und sind mit dem jeweiligen Vertragspartner (Beherbergungs- oder Transportunternehmen) auf direktem Wege zu vereinbaren.

8.4. Die FSS weist darauf hin, dass derartige Stornokosten durch den Abschluss von Stornokostenversicherungen abgedeckt werden können, und empfiehlt den Abschluss eines derartigen Versicherungsvertrages.

8.5. Die FSS behält es sich ihrerseits vor, eine Veranstaltung abzusagen, wenn die Wetterbedingungen die Durchführung der Veranstaltung voraussichtlich nicht zulassen, oder die Mindestteilnehmeranzahl von 6 Teilnehmern nicht erreicht wird.

In diesem Falle werden die bereits geleisteten Zahlungen für andere Veranstaltungen im Sinne einer Gutschrift einbehalten und können von den Teilnehmern oder Dritten für andere Veranstaltungen genützt werden.

  1. HAFTUNG/WETTER

Die Haftung der FSS und ihrer Erfüllungsgehilfen für Schäden der teilnehmenden Person für leichte Fahrlässigkeit, wird ausgeschlossen.

Mit ihrer schriftlichen Anmeldung bestätigen die Teilnehmer darüber in Kenntnis zu sein, dass es sich beim Paragleiten um eine Risikosportart handelt, welche ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Disziplin erfordert.

Da das Wetter nicht mit der erforderlichen Sicherheit vorhergesagt werden kann, ist es auch nicht möglich, Gewähr dafür zu übernehmen, dass die gewünschten oder geplanten Flüge auch tatsächlich durchgeführt werden können.

Insbesondere kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass eine bestimmte Anzahl oder Qualität von Flügen oder Flugstunden oder ein bestimmtes Ausbildungsziel erreicht werden kann.

  1. GERICHTSSTAND/ANWENDBARES RECHT

Die Vertragsteile vereinbaren für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis, wie auch für Streitigkeiten über ein Vertragsverhältnis als ausschließlichen Gerichtsstand die örtliche Zuständigkeit des jeweils sachlich in Betracht kommende Gericht in der Stadt Salzburg.

Auf Vereinbarungen, welche nach diesen Geschäftsbedingungen zustande kommen, ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.